StORMG
Am 13. März 2013 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG ) erklärt.
Allerdings blieb von den im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des JGG, die gegenüber dem Referentenentwurf schon bescheidener formuliert waren, nur noch eine Änderung im § 36 JGG. Änderungen des § 37 JGG sind nicht vorgesehen. Das Ziel einer höhere Fachlichkeit von Richtern und Staatsanwälten in Jugendsachen wird damit vorerst nicht erreicht.