Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit folgender in § 2 Abs. 1 der Satzung festgelegter Zielsetzung und Aufgabenstellung:
„Die Vereinigung hat das Ziel, die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern. Sie will ein Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und Jugendhilfepolitik sein.“
Die DVJJ ist ein Fachverband für Jugendhilfe und Jugendkriminalrecht. Sie befasst sich mit Ursachen und Auswirkungen der Jugendkriminalität. Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern.
Sie will ein Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und Jugendhilfepolitik innerhalb Sachsen-Anhalts bieten und den persönlichen, fachlichen und beruflichen Kontakt zwischen den Mitgliedern pflegen und ihnen Gelegenheit geben, die Ziele der Deutschen Vereinigung praktisch zu fördern.