Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe hat es sich in § 2 ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht, „die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern. Sie will ein Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und Jugendhilfepolitik sein“.
Die 1917 in Berlin gegründete Vereinigung setzt sich aus Vertretern aller an der Jugendgerichtsbarkeit beteiligten Berufe zusammen. Sie ist kein berufsständischer Zusammenschluß, sondern wendet sich als Fachverband bei der Erfüllung ihrer Aufgaben besonders der für die Jugendgerichtsbarkeit gebotenen interdisziplinären Zusammenarbeit zu.
Die DVJJ fungiert als ein unabhängiges Fach- und Beratungsorgan für kriminal-politische und praxisrelevante Fragestellungen der Jugendkriminalrechtspflege. Durch Erstattung von Gutachten, Stellungnahmen und Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen übt sie Einfluß auf die Gestaltung und Reform des gesamten Jugendstrafrechts aus.